Welchen Anspruch auf Hebammenleistung habe ich als Sternenmutter?
Bis zum 10. Tag nach einer Fehlgeburt bis zur 11+6 Schwangerschaftswoche bezahlt die Krankenkasse maximal insgesamt 6 Hebammenkontakte, nach einer spontanen oder medizinisch induzierten Geburt (Abort) oder einer Fehlgeburt bis zur 23+6 Schwangerschaftswoche maximal insgesamt 10 Kontakte. Nach einer Totgeburt nach der 24. Schwangerschaftswoche ist das volle Kontingent von 20 Kontakten im frühen Wochenbett mit der Krankenkasse abrechenbar.
Ab dem elften Tag nach der Fehlgeburt bis zum Ablauf der zwölften Woche nach einer spontanen oder medizinisch induzierten Geburt (Abort), Fehlgeburt bis zur 23+6 Schwangerschaftswoche sind maximal insgesamt 4 Kontakte abrechenbar.
Nach einer Totgeburt sind 16 Hebammenkontakte ab dem 11. Tag bis 12 Wochen nach der Geburt abrechenbar.
Die Krankenkassse bezahlt einen Rückbildungskurs bis neun Monate nach dem Verlust, unabhängig von der Schwangerschaftsdauer.
Was ist ein „Hebammenkontakt“? Ein Hebammenkontakt ist ein Hausbesuch oder eine telefonische Beratung oder eine Videosprechstunde
Rückbildungsgymnastik als live Videokurs für Sternenmütter
Ich biete Rückbildungsgymnastik ausschließlich für Mütter nach einer Stillen Geburt an. Der Kurs findet digital bei Ihnen zuhause – dort wo Sie sich sicher und geschützt fühlen – statt.
Viele Mütter trauen sich nach einer Fehlgeburt, Totgeburt oder nach einem frühen Tod des Babys in den ersten Lebenstagen nicht, an einem Rückbildungskurs teilzunehmen. Allerdings ist es auch für Sternenmamas sehr wichtig nach der Geburt die Beckenboden-, Bauch- und Rückenmuskulatur wieder aufzubauen und zu stärken. Dieser Kurs ist keine Trauergruppe oder Selbsthilfegruppe.
In der Schwangerschaft und unter der Geburt hat Ihr Körper Höchstleistungen vollbracht – und das vielleicht nicht zum ersten Mal.
Die Rückbildungsgymnastik hilft Ihrem Körper wieder zu alter Kraft und Stärke zurückzufinden. Wir widmen uns besonders der Beckenbodenmuskulatur, aber wir trainieren auch die Bauch- und Rückenmuskulatur.
Entspannungsübungen runden die Stunde ab.
Nähere Informationen zum Kurs finden Sie unter „Termine“.
Einzelberatungen
Falls zu Ihrem gewünschten Kursstartzeitpunkt kein Kurs stattfindet oder mangels Teilnehmerinnen nicht zustande kommt, biete ich Einzelberatungen/Trainingseinheiten per Videosprechstunde oder als Hausbesuch an.
Diese werden eventuell nicht von der Krankenkasse bezahlt, da das Hebammenkontingent bereits ausgeschöpft sein könnte. In diesem Fall kann die Beratung als Selbstzahlerleistung gebucht werden.
