Dieser Kurs ist ausschließlich für Mütter nach einer Stillen Geburt, Fehlgeburt und für verwaiste Mütter. Er findet digital bei Ihnen zuhause – dort wo Sie sich sicher und geschützt fühlen – statt.
Viele Mütter trauen sich nach einer Fehlgeburt, Totgeburt oder nach einem frühen Tod des Babys in den ersten Lebenstagen nicht, an einem Rückbildungskurs teilzunehmen. Allerdings ist es auch für Sternenmamas sehr wichtig nach der Geburt die Beckenboden-, Bauch- und Rückenmuskulatur wieder aufzubauen und zu stärken.
In diesem Kurs nehmen wir uns neben der Rückbildungsgymnastik besonders Zeit für Wahrnehmungs- und Entspannungsübungen, um wieder Vertrauen in den eigenen Körper zu gewinnen.
Dieser Kurs ist keine Trauergruppe oder Selbsthilfegruppe.
Oftmals ist der Start mit Rückbildungsgymnastik direkt nach dem Ende des Wochenbetts – also nach sechs bis acht Wochen nach der Geburt – emotional noch zu früh. Keine Angst, nehmen Sie sich die Zeit, die Sie benötigen. Die Krankenkasse bezahlt den Kurs, wenn Sie den Kurs vor Ablauf von neun Monaten nach der Geburt beenden.
Die Teilnahme ist nach einer Fehlgeburt ab der 8. Schwangerschaftswoche, nach Spätabort, Totgeburt oder nach frühem Kindstod möglich.
Bitte fragen Sie auch außerhalb der ausgeschriebenen Kurstermine nach einem Kursstart. Wenn sich genügend Sternenmamas gemeldet haben, kann ich den Kursstart gegebenenfalls anpassen.
Bei weiteren Fragen können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen.
Einzelberatungen
Falls zu Ihrem gewünschten Kursstartzeitpunkt kein Kurs stattfindet oder mangels Teilnehmerinnen nicht zustande kommt, biete ich Einzelberatungen/Trainingseinheiten per Videosprechstunde oder als Hausbesuch an.
Diese werden eventuell nicht von der Krankenkasse bezahlt, da das Hebammenkontingent bereits ausgeschöpft sein könnte. In diesem Fall kann die Beratung als Selbstzahlerleistung gebucht werden.
Welchen Anspruch auf Hebammenleistung habe ich als Sternenmutter?
Bis zum 10. Tag nach einer Fehlgeburt bis zur 11+6 Schwangerschaftswoche bezahlt die Krankenkasse maximal insgesamt 6 Hebammenkontakte, nach einer spontanen oder medizinisch induzierten Geburt (Abort) oder einer Fehlgeburt bis zur 23+6 Schwangerschaftswoche maximal insgesamt 10 Kontakte. Nach einer Totgeburt nach der 24. Schwangerschaftswoche ist das volle Kontingent von 20 Kontakten im frühen Wochenbett mit der Krankenkasse abrechenbar.
Ab dem elften Tag nach der Fehlgeburt bis zum Ablauf der zwölften Woche nach einer spontanen oder medizinisch induzierten Geburt (Abort), Fehlgeburt bis zur 23+6 Schwangerschaftswoche sind maximal insgesamt 4 Kontakte abrechenbar.
Nach einer Totgeburt sind 16 Hebammenkontakte ab dem 11. Tag bis 12 Wochen nach der Geburt abrechenbar.
Die Krankenkassse bezahlt einen Rückbildungskurs bis neun Monate nach dem Verlust, unabhängig von der Schwangerschaftsdauer.
Was ist ein „Hebammenkontakt“? Ein Hebammenkontakt ist ein Hausbesuch oder eine telefonische Beratung oder eine Videosprechstunde
